DIN 277 – Geschossgrundriss mit farbig getrennten Flächenarten auf einem Monitor

DIN 277: Flächenarten, Berechnung und Praxis im Überblick

Die DIN 277 ist die Norm, nach der im Hochbau Grundflächen und Rauminhalte ermittelt werden. Sie liefert die Zahlen, auf denen Kostenberechnung, Bauantrag, Mietvertrag und Wirtschaftlichkeitsrechnung aufbauen — und sie folgt einer anderen Logik als die Wohnflächenverordnung. Dieser Beitrag ordnet die Flächenarten, zeigt ein Rechenbeispiel und erklärt, woran die Ermittlung im Bestand in der Praxis regelmäßig scheitert.

Kurzantwort

Die DIN 277 (aktuelle Fassung: 2021-08) regelt die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau. Sie teilt die Brutto-Grundfläche (BGF) in Konstruktions-Grundfläche (KGF) und Netto-Raumfläche (NRF); die NRF gliedert sich weiter in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Anders als die Wohnflächenverordnung kennt sie keine anteilige Anrechnung von Dachschrägen oder Balkonen — sie erfasst vollständig und weist getrennt aus.

Inhaltsverzeichnis
Grundlagen

DIN 277: Was die Norm regelt – und was nicht

Die DIN 277 trägt den Titel „Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau“. Sie ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine technische Norm. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Vertrag, eine Ausschreibung oder eine Honorarvereinbarung auf sie verweist — und genau das ist im Bauwesen der Regelfall.

Die aktuelle Fassung ist die DIN 277:2021-08. Sie hat die zuvor getrennten Teile — zuletzt die DIN 277-1:2016-01 — abgelöst und in einer einzigen Norm zusammengeführt. Wichtig für die Praxis: Zwischen den Fassungen haben sich nicht nur Bezeichnungen geändert, sondern auch Messpunkte und Definitionen. Wer eine alte Berechnung ungeprüft übernimmt, übernimmt unter Umständen eine andere Systematik.

2021-08
Aktuelle Fassung
3
Gliederungsebenen
7
Nutzungsgruppen
±10 mm
Aufmaß-Genauigkeit

Was die Norm ausdrücklich nicht regelt

✓
Die Wohnfläche im Mietverhältnis. Dafür gilt die Wohnflächenverordnung mit völlig eigenen Anrechnungsregeln.
✓
Grundstücksbezogene Kennwerte. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl kommen aus der Baunutzungsverordnung, nicht aus dieser Norm.
✓
Gewerbliche Mietflächen. Hier hat sich die Mietflächenberechnung nach MF/G etabliert, die auf ihr aufsetzt, aber eigene Flächenklassen bildet.
💡 MerkeDie Norm beantwortet die Frage „Wie groß ist das Bauwerk?“ — nicht die Frage „Wie viel Fläche darf abgerechnet werden?“. Fragen Sie deshalb bei jeder Flächenangabe nach der Berechnungsgrundlage und nach der Fassung der Norm.
DIN 277 – freigelegter Wandaufbau mit Laserdistanzmesser für das lichte Maß
Die Wandstärke entscheidet über die Konstruktions-Grundfläche — und ist von innen nicht messbar.
Systematik

Die Flächenarten der DIN 277 im Überblick

Die Norm baut die Flächen hierarchisch auf. Ganz oben steht die Brutto-Grundfläche; alles Weitere ist eine Teilmenge davon. Zwei Gleichungen tragen das gesamte System:

BGF = KGF + NRF
NRF = NUF + TF + VF
Kürzel Bezeichnung Was dazugehört
BGF Brutto-Grundfläche Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen, gemessen an den äußeren Maßen
KGF Konstruktions-Grundfläche Grundflächen der aufgehenden Bauteile: Außen- und Innenwände, Stützen, Schächte
NRF Netto-Raumfläche Alle nutzbaren Raumflächen zwischen den Bauteilen — früher Netto-Grundfläche (NGF)
NUF Nutzungsfläche Flächen, die der Zweckbestimmung des Bauwerks dienen — das eigentliche Produkt
TF Technikfläche Flächen betriebstechnischer Anlagen: Heizraum, Lüftungszentrale, Aufzugsschacht
VF Verkehrsfläche Flure, Treppenräume, Eingangshallen, Rampen

Eine saubere Flächenberechnung nach DIN 277 weist diese Ebenen immer getrennt aus. Eine einzelne Quadratmeterzahl ohne Angabe der Flächenart ist im Bauwesen wertlos — sie kann je nach Bezug um mehr als ein Drittel auseinanderliegen.

ℹ️ InfoDer Begriff Netto-Grundfläche (NGF) ist veraltet. Seit der Überarbeitung von 2016 heißt diese Fläche korrekt Netto-Raumfläche (NRF). Wenn Ihnen in einer Unterlage noch „NGF“ begegnet, stammt die Berechnung aus einer älteren Fassung — und ist nicht ohne Weiteres mit einer aktuellen vergleichbar.
BGF

Brutto-Grundfläche (BGF): die Bezugsgröße für alles Weitere

Die Brutto-Grundfläche ist die Gesamtheit der Grundflächen eines Bauwerks — unabhängig davon, ob die Fläche nutzbar ist. Gemessen wird an den äußeren Maßen der Bauteile, einschließlich Bekleidung und Putz. Die Ermittlung erfolgt getrennt für jede Grundrissebene; die Einzelwerte werden anschließend aufsummiert.

Praktisch bedeutet das: Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschosse und ausgebautes Dachgeschoss zählen jeweils vollständig mit — auch Technikräume, Schächte und Wände. Nicht mitgerechnet werden Flächen, die in keiner Grundrissebene liegen: der Luftraum über einem zweigeschossigen Foyer etwa geht nur einmal in die BGF ein, nicht zweimal.

Warum die BGF so wichtig ist: Sie ist die Bezugseinheit, mit der nach DIN 276 gerechnet wird. Baukostendatenbanken weisen ihre Kennwerte in Euro je Quadratmeter BGF aus. Wer die BGF falsch ermittelt, verschiebt damit auch die gesamte Kostenschätzung — und zwar proportional.

🚩 WichtigKommunale Satzungen, Stellplatzschlüssel und Gebührenordnungen greifen häufig auf die BGF zurück — teilweise noch auf Basis älterer Normfassungen. Klären Sie vor der Abgabe, welche Fassung die prüfende Stelle zugrunde legt.
NRF & KGF

Netto-Raumfläche (NRF) und Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Die Netto-Raumfläche umfasst alle nutzbaren Raumflächen zwischen den aufgehenden Bauteilen. Gemessen wird im lichten Maß — also von fertiger Oberfläche zu fertiger Oberfläche, auf Höhe der Oberkante des Fußbodenbelags. Genau hier hat die Fassung 2021-08 nachgeschärft: Die Messpunkte sind heute eindeutig festgelegt, einschließlich des Umgangs mit Dämmschichten sowie Außen-, Innen- und Oberkanten.

Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller aufgehenden Bauteile: Außenwände, Innenwände, Stützen, Pfeiler und Schächte. Rechnerisch ergibt sie sich als Differenz: KGF = BGF − NRF.

In Bestandsgebäuden ist die KGF die Stelle, an der zwei Aufmaße am weitesten auseinanderlaufen. Der Grund ist banal: Wandstärken sind von innen nicht messbar. Wer nur Raummaße aufnimmt und die Wandstärken aus einem alten Plan übernimmt oder schätzt, erzeugt eine BGF, die mit dem Gebäude nichts mehr zu tun hat — obwohl jede einzelne Raumfläche stimmt.

💡 TippIn Altbauten schwanken die Wandstärken innerhalb desselben Geschosses oft erheblich — durch nachträgliche Vorsatzschalen, Installationsschichten oder ungleichmäßigen Putzauftrag. Eine pauschale Annahme über alle Wände hinweg ist bei der KGF fast immer falsch.
Nutzungsfläche

Nutzungsfläche (NUF) und die sieben Nutzungsgruppen

Die Nutzungsfläche nach DIN 277 ist der Teil der Netto-Raumfläche, der der Zweckbestimmung des Bauwerks dient. Sie ist die betriebswirtschaftlich interessante Größe: Flure und Heizräume kosten Geld, Nutzungsfläche bringt Ertrag. Die Norm gliedert sie in sieben Nutzungsgruppen.

Gruppe Bezeichnung Typische Räume
NUF 1 Wohnen und Aufenthalt Wohn- und Schlafräume, Küchen, Speise- und Pausenräume, Warteräume
NUF 2 Büroarbeit Einzel- und Großraumbüros, Besprechungs- und Kundenkontakträume
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung Werkstätten, Labore, Großküchen, Tierhaltungsräume
NUF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen Lagerräume, Archive, Verkaufs- und Ausstellungsräume, Kühlräume
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur Hörsäle, Bibliotheken, Bühnen-, Sport- und Übungsräume
NUF 6 Heilen und Pflegen Behandlungs- und Operationsräume, Bettenzimmer, Intensivpflege
NUF 7 Sonstige Nutzungen Abstell- und Fahrradräume, Garagen, Sanitärräume, Schutzräume

Beachten Sie den Unterschied in der Begrifflichkeit: Was die Norm als Nutzungsfläche führt, ist nicht dasselbe wie die „Nutzfläche“ aus einem Immobilienexposé. Ein WC zählt nach DIN 277 zur NUF 7 — im Sprachgebrauch von Käufern und Mietern taucht es dort selten auf. Wie sich beide Begriffswelten zueinander verhalten, zeigt unser Beitrag zum Unterschied zwischen Nutzfläche und Wohnfläche.

Raumumschließung

Regelfall R und Sonderfall S: der Umgang mit offenen Bauteilen

Frühere Fassungen der Norm unterschieden drei Bereiche: a für überdeckte und allseitig umschlossene Flächen, b für überdeckte, aber nicht allseitig umschlossene Flächen wie Loggien und c für nicht überdeckte Flächen wie Balkone. Diese Dreiteilung wurde mit der Fassung 2016 durch ein einfacheres Schema ersetzt und 2021 weiter vereinfacht.

Heute gilt: Regelfall R bezeichnet die allseitig umschlossenen Räume — den klassischen Innenraum. Sonderfall S bezeichnet Flächen, die konstruktiv zum Bauwerk gehören, aber nicht allseitig umschlossen sind: Loggien, überdeckte Hausein­gänge, Außentreppen, Balkone.

Entscheidend für die Praxis ist, was nicht passiert: Der Sonderfall S wird getrennt ausgewiesen, nicht anteilig gekürzt. Ein Balkon mit 8 m² erscheint in einer Berechnung nach DIN 277 mit 8 m² im Bereich S — nicht mit 2 oder 4 m². Wer die Zahlen aus einer DIN-277-Berechnung ungeprüft in ein Exposé übernimmt, produziert genau an dieser Stelle Differenzen.

Abgrenzung

DIN 277 und Wohnfläche: warum die Zahlen auseinandergehen

Die häufigste Verwechslung im Umgang mit der DIN 277 betrifft die Wohnfläche. Beide Systeme messen dasselbe Gebäude — und kommen zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Der Grund liegt in der Zielsetzung: Die Norm will das Bauwerk vollständig beschreiben, die Wohnflächenverordnung will die tatsächliche Wohnnutzbarkeit abbilden.

Merkmal DIN 277 Wohnflächenverordnung
Zweck Planung, Kosten, Bauwerksbeschreibung Wohnnutzung, Wohnraumförderung
Dachschrägen Vollständig erfasst, keine Höhenstaffelung Unter 1 m gar nicht, 1–2 m zur Hälfte, ab 2 m voll
Balkon, Loggia, Terrasse Voll, getrennt im Sonderfall S In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte
Keller, Dachboden, Garage Voll erfasst, als NUF 7 Zählen nicht zur Wohnfläche
Wände und Stützen In der BGF enthalten (als KGF) Nicht enthalten
Ergebnis Größere Zahl Kleinere Zahl

Eine Wohnung mit ausgebautem Dachgeschoss und Balkon kann nach DIN 277 spürbar größer ausfallen als nach der Wohnflächenverordnung. Beide Zahlen sind korrekt — sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Problematisch wird es erst, wenn eine Zahl ohne Angabe ihrer Grundlage weitergereicht wird.

🚩 WichtigWelche Berechnungsgrundlage im konkreten Fall maßgeblich ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der einschlägigen Rechtsgrundlage. Diese Einordnung ist eine juristische Frage und gehört in fachkundige Beratung. Was wir liefern können, ist die belastbare Messgrundlage: eine nachvollziehbare Flächenberechnung nach der Norm, die im konkreten Fall gefordert ist.
Anwendung

Brutto-Rauminhalt (BRI) und wofür die Norm gebraucht wird

Neben den Grundflächen regelt die Norm auch die Rauminhalte. Der Brutto-Rauminhalt ist das Volumen, das von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird — Gründungsflächen, Außenwände und Dächer. Er ergibt sich aus der Summe der Brutto-Grundflächen multipliziert mit den jeweils zugehörigen Höhen.

Kostenermittlung
DIN 276
Baukostendatenbanken rechnen in Euro je Quadratmeter BGF und Euro je Kubikmeter BRI. In frühen Leistungsphasen ist der BRI oft die einzige belastbare Bezugsgröße.
Genehmigung
Bauantrag und Gebühren
Im Baugenehmigungsverfahren werden BGF und BRI abgefragt; vielerorts bemessen sich Verwaltungsgebühren am Bauvolumen.
Wirtschaftlichkeit
Flächeneffizienz
Das Verhältnis NUF zu BGF zeigt, wie viel des gebauten Volumens tatsächlich Ertrag bringt — eine Kernkennzahl bei Projektentwicklung und Ankauf.
Betrieb
Bewirtschaftung
Reinigungs-, Wartungs- und Betriebskosten werden auf die Flächenarten der Norm umgelegt. Ohne saubere Aufteilung fehlt der Verteilungsschlüssel.

Nicht zu verwechseln sind diese Bauwerksflächen mit den grundstücksbezogenen Kennwerten des Baurechts. Wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl ermittelt werden, folgt der Baunutzungsverordnung und einer eigenen Systematik.

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel: Flächenermittlung nach DIN 277

Ein dreigeschossiges Bürogebäude, je Geschoss 400 m² Brutto-Grundfläche. Die folgenden Werte stammen aus einem Beispielprojekt und dienen der Veranschaulichung der Systematik — es sind keine übertragbaren Kennwerte.

Flächenart Je Geschoss Gesamt (3 Geschosse)
BGF 400 m² 1.200 m²
− KGF (Wände, Stützen, Schächte) 62 m² 186 m²
= NRF 338 m² 1.014 m²
davon NUF 2 (Büroarbeit) 268 m² 804 m²
davon VF (Flure, Treppenraum) 54 m² 162 m²
davon TF (Technik, Aufzugsschacht) 16 m² 48 m²
Sonderfall S (3 Loggien) 6 m² 18 m², getrennt ausgewiesen

Aus diesen Werten lässt sich die Flächeneffizienz ablesen: 804 m² Nutzungsfläche bei 1.200 m² Brutto-Grundfläche ergeben ein NUF-zu-BGF-Verhältnis von rund 67 Prozent. Ein Drittel des gebauten Volumens entfällt also auf Konstruktion, Erschließung und Technik. Genau diese Kennzahl entscheidet bei Projektentwicklungen darüber, ob sich ein Entwurf rechnet.

💡 TippPrüfen Sie jede Flächenaufstellung auf Plausibilität, indem Sie die Gleichungen rückrechnen: NUF + TF + VF muss exakt die NRF ergeben, NRF + KGF exakt die BGF. Geht die Summe nicht auf, fehlt eine Fläche oder wurde doppelt gezählt.
Messpraxis

So wird die Fläche fachlich korrekt aufgenommen

Die DIN 277 sagt, was gemessen wird — nicht, wie. Im Neubau ist das unkritisch: Die Flächen kommen aus dem Planungsmodell. Im Bestand dagegen ist jede Zahl ein Messergebnis, und die Norm stellt daran hohe Anforderungen. Lichte Maße an der fertigen Oberfläche, definierte Messpunkte, sauber getrennte Wandstärken: Mit Zollstock und Laserdistanzmesser allein ist das im Altbau kaum belastbar zu erfüllen.

Die fünf häufigsten Fehlerquellen beim Handaufmaß

✓
Rechtwinkligkeit wird unterstellt. In Gründerzeitbauten sind Räume selten rechtwinklig. Wer Länge mal Breite rechnet, rechnet an der Realität vorbei.
✓
Wandstärken werden geschätzt. Sie sind von innen nicht messbar — und bestimmen über die KGF direkt die Brutto-Grundfläche.
✓
Ausbauschichten werden übersehen. Vorsatzschalen, Putzstärken und Bekleidungen verschieben die lichten Maße, an denen die NRF gemessen wird.
✓
Nischen und Vorsprünge fallen weg. Erker, Schrägen, Installationsschachte und Unterzüge werden pauschal ignoriert, statt sie einzeln zu erfassen.
✓
Alte Bestandspläne werden fortgeschrieben. Sie zeigen den Planungsstand der Bauzeit — nicht die Umbauten der letzten Jahrzehnte.

In unseren Stuttgarter Projekten ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme: Bestandspläne existieren, sie sind nur nicht mehr richtig. Deshalb nehmen wir die Geometrie mit dem 3D-Laserscanner auf. Aus einer Punktwolke mit 20 bis 50 Millionen Messpunkten entsteht ein geometrisches Abbild des Gebäudes, aus dem sich sämtliche Flächenarten der DIN 277 ableiten lassen — einschließlich der Wandstärken, weil beide Seiten einer Wand im selben Datensatz liegen.

Wir garantieren dabei eine Endgenauigkeit von ±10 mm. Der Scanner selbst misst Einzelpunkte mit ±1–5 mm — diese Einzelpunkt-Distanzmessung des Geräts ist jedoch nicht mit der Genauigkeit des fertigen Modells zu verwechseln. Für die Mengenermittlung bedeutet dieser Weg eine Zeitersparnis von 60 bis 80 Prozent gegenüber dem klassischen Aufmaß.

Vom Scan zur normgerechten Flächenaufstellung

01

Erfassung vor Ort
Der Scanner wird von Standpunkt zu Standpunkt gesetzt, bis jeder Raum vollständig abgedeckt ist. Ein Einfamilienhaus dauert 2 bis 4 Stunden, ein Mehrfamilienhaus 6 bis 8 Stunden.

02

Registrierung der Punktwolke
Die Einzelscans werden zu einem durchgängigen Datensatz zusammengeführt und auf ein gemeinsames Koordinatensystem bezogen. Die Punktwolke ist innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach der Erfassung verfügbar.

03

Modellierung und Flächenzuordnung
Aus der Punktwolke entstehen Grundrisse und Raumpolygone. Jeder Raum wird einer Nutzungsgruppe zugeordnet, Konstruktion und Erschließung werden sauber getrennt.

04

Prüffähige Aufstellung
Sie erhalten eine Flächenaufstellung, in der jede Zahl auf ein Raumpolygon zurückführbar ist. Planungsgrundlagen aus dem Laserscanning liefern wir in der Regel in 10 bis 15 Werktagen.

Ob Sie ein reines Aufmaß benötigen oder eine vollständige, professionelle Flächenberechnung nach DIN 277, WoFlV oder MF/G, hängt vom Verwendungszweck ab. Ein Basis-Aufmaß bis 400 m² BGF liegt bei 800 bis 1.500 Euro, ein Planungs-Aufmaß für ein Mehrfamilienhaus bis 500 m² bei 2.500 bis 5.000 Euro. Welche Variante zu Ihrem Projekt passt, klären wir vorab — Projekt anfragen und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

FAQ

Häufige Fragen zur Flächenermittlung

Welche Fassung der DIN 277 gilt aktuell?
Aktuell gilt die DIN 277:2021-08. Sie ersetzt die Fassung 277-1:2016-01 und führt die zuvor getrennten Teile in einer Norm zusammen. Geändert haben sich unter anderem die Messpunkte und die Definitionen zu Nutzungsfläche und Brutto-Rauminhalt. Ältere Berechnungen sind deshalb nicht ohne Prüfung mit aktuellen vergleichbar. Bei Bestandsobjekten empfiehlt sich eine neue normgerechte Flächenermittlung statt der Fortschreibung alter Unterlagen.
Was ist der Unterschied zwischen BGF, NRF und NUF?
Die BGF ist die Gesamtfläche aller Grundrissebenen einschließlich der Wände. Zieht man die Konstruktions-Grundfläche ab, bleibt die NRF — alle nutzbaren Raumflächen. Die NUF ist wiederum der Teil der NRF, der der Zweckbestimmung dient; Flure und Technikräume gehören nicht dazu. Von diesen Bauwerksflächen zu unterscheiden sind die grundstücksbezogenen Werte des Baurechts, etwa die Grundfläche im baurechtlichen Sinn.
Kann man die Wohnfläche nach DIN 277 berechnen?
Technisch lässt sich eine Fläche nach DIN 277 ermitteln, sie ist aber keine Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung. Sie erfasst vollständig und kennt keine anteilige Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen oder Kellerräumen. Das Ergebnis fällt daher in aller Regel größer aus. Welcher Maßstab gilt, hängt vom Verwendungszweck ab — die Systematik erklärt unser Beitrag zu Nutzfläche und Wohnfläche im Vergleich.
Zählt ein Balkon nach DIN 277 voll mit?
Ja. Nach DIN 277 wird ein Balkon vollständig erfasst und im Sonderfall S getrennt ausgewiesen, weil er konstruktiv zum Bauwerk gehört, aber nicht allseitig umschlossen ist. Eine anteilige Kürzung wie in der Wohnflächenberechnung gibt es hier nicht. Wie die Anrechnung im Wohnflächenkontext funktioniert, zeigt unser Beitrag zur Anrechnung von Balkonen.
Wie genau muss eine Flächenermittlung nach DIN 277 sein?
Die Norm gibt keine Toleranz vor, verlangt aber lichte Maße an definierten Messpunkten. In der Praxis entscheidet deshalb das Aufmaßverfahren über die Belastbarkeit der Zahlen. Wir arbeiten mit einer garantierten Endgenauigkeit von ±10 mm über das gesamte Objekt, weil jede Fläche aus derselben Punktwolke abgeleitet wird. Grundlage dafür ist die 3D-Laservermessung des Bestands.
Wer erstellt eine Flächenberechnung nach DIN 277?
In der Regel Architekturbüros, Vermessungsbüros oder Sachverständige. Entscheidend ist weniger der Titel als die Datengrundlage: Ohne verlässliches Aufmaß ist auch eine formal korrekte Aufstellung nur so gut wie die Zahlen, auf denen sie beruht. Wir übernehmen Erfassung und Flächenermittlung aus einer Hand, in Stuttgart, Baden-Württemberg und deutschlandweit — Beratungstermin vereinbaren.
DIN 277 – Loggia als überdeckte, nicht allseitig umschlossene Fläche im Sonderfall S
Loggien gehören konstruktiv zum Bauwerk, sind aber nicht allseitig umschlossen — nach DIN 277 Sonderfall S.
Fazit

Fazit: DIN 277 sicher anwenden

Die DIN 277 ist kein Rechenweg, sondern ein Ordnungssystem. Wer die beiden Gleichungen BGF = KGF + NRF und NRF = NUF + TF + VF verstanden hat, kann jede Flächenaufstellung lesen und prüfen. Wichtig bleiben drei Punkte: die aktuelle Fassung trägt den Ausgabestand 2021-08, die Netto-Grundfläche heißt seit 2016 Netto-Raumfläche, und der Sonderfall S wird getrennt ausgewiesen statt anteilig gekürzt.

Der eigentliche Unsicherheitsfaktor liegt aber nicht in der Norm, sondern in den Daten. Im Bestand steht und fällt jede Berechnung nach DIN 277 mit der Qualität des Aufmaßes — besonders bei den Wandstärken, die über die Konstruktions-Grundfläche unmittelbar in die BGF durchschlagen. Ein Laserscan liefert diese Geometrie in einem Durchgang und macht jede Zahl bis auf das Raumpolygon nachvollziehbar.

Flächen, auf die Sie sich verlassen können?

Wir erfassen Ihren Bestand mit dem 3D-Laserscanner und liefern eine prüffähige Flächenaufstellung nach DIN 277, WoFlV oder MF/G — mit garantierter Endgenauigkeit von ±10 mm.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren →

Lars Beckmann

Lars Beckmann
Geschäftsführer · parallelum GmbH

Gegründet 2021 in Stuttgart. Spezialisiert auf 3D-Laserscanning, Scan-to-BIM und präzise Bestandsdokumentation für Architekten, Facility Manager und Projektentwickler in ganz Deutschland.