Verkehrsfläche – Flur mit markierter Erschließungszone, Treppe und Aufzug im Bürogebäude

Verkehrsfläche, Nutzungsfläche, Technikfläche nach DIN 277

Flure, Treppenhäuser, Aufzugsschächte: Die Verkehrsfläche ist der Teil eines Gebäudes, durch den man sich bewegt, den man aber nicht im eigentlichen Sinn nutzt. Nach DIN 277 bildet sie zusammen mit der Nutzungsfläche und der Technikfläche die Nettoraumfläche. Wer Flächen für Planung, Kostenschätzung, Vermietung oder Bewertung ermittelt, muss diese drei Flächenarten sauber trennen. Genau dabei passieren in der Praxis die meisten Fehler.

Kurzantwort

Die Verkehrsfläche (VF) ist nach DIN 277 der Teil der Nettoraumfläche, der der Erschließung und der Flucht dient: Flure, Treppen, Eingangshallen, Rampen, Aufzugsschächte und Fahrbahnen in Garagen. Sie wird getrennt von der Nutzungsfläche (NUF) und der Technikfläche (TF) ermittelt, und zwar mit den lichten Maßen auf Höhe der Bodenbeläge. NUF + TF + VF ergeben die Nettoraumfläche.

Inhaltsverzeichnis
Definition

Was ist die Verkehrsfläche nach DIN 277?

Die DIN 277 regelt, wie Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau ermittelt werden. Sie ist die Grundlage für Kostenermittlungen nach DIN 276, für Wettbewerbe, Flächenvergleiche und viele Bewertungen. Innerhalb dieser Systematik ist die Verkehrsfläche der Anteil der Nettoraumfläche, der der horizontalen und vertikalen Erschließung eines Gebäudes dient und das Verlassen im Notfall sichert.

Einfach gesagt: Alles, was Sie brauchen, um von der Haustür zu einem Raum zu kommen oder im Brandfall wieder hinaus, gehört zur Erschließung. Der Flur zwischen zwei Büros, das Treppenhaus, die Eingangshalle, der Aufzugsschacht und die innere Rampe gehören dazu. Der Raum selbst, in dem gearbeitet, gewohnt oder gelagert wird, gehört dagegen zur Nutzungsfläche.

Wichtig ist eine Abgrenzung, die oft übersehen wird: Bewegungsflächen innerhalb eines Raums sind keine Verkehrsfläche. Der Gang zwischen zwei Regalreihen im Lager oder zwischen Maschinen in einer Werkhalle bleibt Teil der Nutzungsfläche des Raums. Verkehrsfläche entsteht erst dort, wo ein eigener Raum oder ein klar abgegrenzter Bereich ausschließlich der Erschließung dient. Einen Überblick über alle Begriffe der Norm finden Sie in unserem Beitrag zu den Flächenarten der DIN 277 im Überblick.

ℹ️ InfoMit der Neufassung 2016 wurde aus der früheren „Nutzfläche (NF)“ die „Nutzungsfläche (NUF)“, und aus der „Funktionsfläche (FF)“ wurde die „Technikfläche (TF)“. Die VF behielt ihren Namen. Die aktuelle Fassung ist DIN 277:2021-08. In älteren Unterlagen und Mietverträgen finden Sie noch die alten Bezeichnungen.
Verkehrsfläche – Grundriss mit farbig hervorgehobenen Fluren, Technik- und Nutzungsflächen
Grundriss eines Bürogeschosses: Verkehrsfläche (orange), Technikfläche (blau) und Nutzungsfläche (grau) farblich getrennt.
Systematik

Nettoraumfläche: Nutzungsfläche, Technikfläche, Verkehrsfläche

Um die Erschließungsflächen richtig einzuordnen, hilft der Blick auf die Gliederung der DIN 277 von oben nach unten. Ausgangspunkt ist die Brutto-Grundfläche (BGF), also die Summe aller Grundflächen eines Bauwerks einschließlich der Konstruktion. Sie zerfällt in zwei Teile:

✓Konstruktions-Grundfläche (KGF): Wände, Stützen, Pfeiler, Schornsteine. Seit 2016 wird die Trennwand-Grundfläche (TGF) für nichttragende Innenwände darin gesondert ausgewiesen.
✓Netto-Raumfläche (NRF): die nutzbare Fläche zwischen den Bauteilen, gemessen in lichten Maßen.

Die Nettoraumfläche (nicht zu verwechseln mit der Netto-Grundfläche, die seit 2016 zusätzlich die Trennwand-Grundfläche enthält) teilt sich wiederum in genau drei Flächenarten:

Flächenart Kürzel Zweck Typische Beispiele
Nutzungsfläche NUF dient der Zweckbestimmung des Gebäudes Büro, Wohnraum, Lager, Klassenzimmer, Sanitärraum
Technikfläche TF dient der technischen Gebäudeausrüstung Heizungsraum, Hausanschlussraum, Lüftungszentrale
Verkehrsfläche VF dient Erschließung und Flucht Flur, Treppe, Eingangshalle, Aufzugsschacht, Rampe
💡 MerkeNRF = NUF + TF + VF. Und BGF = NRF + KGF. Wer eine der drei Teilflächen falsch zuordnet, verändert nicht die Nettoraumfläche, wohl aber alle Kennwerte, die auf der Nutzungsfläche aufbauen, etwa Kosten pro Quadratmeter Nutzungsfläche oder Flächeneffizienz.

Wie die Brutto-Grundfläche selbst ermittelt wird und wo die Grenze zwischen den Bereichen a, b und c verläuft, erklären wir im Beitrag Bruttogrundfläche richtig abgrenzen. Für eine belastbare Flächenberechnung nach DIN 277 brauchen Sie beide Ebenen: die Gesamtfläche und ihre saubere Aufteilung.

Abgrenzung

Was zählt zur Verkehrsfläche – und was nicht?

Die Norm nennt typische Beispiele ausdrücklich. In der Praxis kommen jedoch viele Grenzfälle hinzu. Die folgende Übersicht fasst zusammen, wie wir die häufigsten Bereiche zuordnen:

Bereich Zuordnung Hinweis
Flur, Gang, Korridor (eigener Raum) VF auch Stichflure zu einzelnen Räumen
Treppenraum, Treppenläufe, Podeste VF in jedem Geschoss mit der Grundfläche der Treppe
Aufzugsschacht VF in jedem Geschoss, das der Schacht durchläuft
Eingangshalle, Windfang, Foyer VF sofern überwiegend Erschließung
Innere Rampen, Fahrtreppen VF auch Rampen in Tiefgaragen
Fahrbahnen und Rangierflächen in Garagen VF Stellplätze selbst sind NUF 7
Fluchtbalkone, Laubengänge (überdeckt) VF Zuordnung zu Bereich a oder b je nach Umschließung
Gang zwischen Regalen oder Maschinen NUF Bewegungsfläche innerhalb eines Raums
Wartezone im Flur mit Sitzplätzen je nach Hauptzweck überwiegt das Verweilen, eher NUF
Installationsschächte TF dienen der Technik, nicht dem Verkehr

Die Faustregel für Grenzfälle lautet: Entscheidend ist der überwiegende Zweck. Eine großzügige Eingangshalle, die gleichzeitig als Ausstellungs- oder Aufenthaltsbereich genutzt wird, kann anteilig oder ganz der Nutzungsfläche zugeordnet werden. Diese Entscheidung sollte im Flächennachweis dokumentiert sein, damit spätere Berechnungen nachvollziehbar bleiben.

💡 TippHalten Sie bei Grenzfällen schriftlich fest, wie Sie zugeordnet haben, und bleiben Sie über alle Geschosse und alle Gebäude eines Portfolios konsistent. Ein Flächenvergleich zwischen zwei Objekten ist nur aussagekräftig, wenn beide nach denselben Regeln aufgeteilt wurden.
Nutzungsfläche

Nutzungsfläche: die sieben Nutzungsgruppen

Die Nutzungsfläche ist der Teil der Nettoraumfläche, der dem eigentlichen Zweck des Gebäudes dient. Die DIN 277 gliedert sie in sieben Nutzungsgruppen. Diese Gliederung ist vor allem für Nichtwohngebäude wichtig, weil Kostenkennwerte und Flächenprogramme häufig je Nutzungsgruppe angegeben werden.

Gruppe Bezeichnung Beispiele
NUF 1 Wohnen und Aufenthalt Wohnräume, Gemeinschaftsräume, Pausenräume
NUF 2 Büroarbeit Büros, Besprechungsräume, Großraumbüros
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung Werkstätten, Labore, Produktionshallen
NUF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen Lager, Archive, Verkaufsräume
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur Unterrichtsräume, Bibliotheken, Versammlungsräume
NUF 6 Heilen und Pflegen Untersuchungs- und Behandlungsräume, Pflegezimmer
NUF 7 Sonstige Nutzungen Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugstellplätze

Auffällig ist NUF 7: Toiletten, Umkleiden und Abstellräume gehören zur Nutzungsfläche, nicht zur VF und nicht zur TF. Das überrascht viele, die intuitiv alles „Nebensächliche“ aus der Nutzungsfläche herausrechnen möchten. Ebenso sind Stellplätze in einer Tiefgarage Nutzungsfläche, während die Fahrgasse dazwischen zur VF zählt.

Umgangssprachlich wird die Nutzungsfläche oft noch „Nutzfläche“ genannt. Das ist nicht falsch, führt aber zu Verwechslungen mit der Nutzfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung oder des Energieausweises. Achten Sie in Unterlagen darauf, welche Definition gemeint ist.

Technikfläche

Technikfläche: was dazugehört und wo die Grenze liegt

Die Technikfläche umfasst die Räume für die zentrale technische Gebäudeausrüstung. Dazu zählen Heizungs- und Hausanschlussräume, Lüftungs- und Klimazentralen, Räume für die zentrale Elektroversorgung, Aufzugsmaschinenräume sowie begehbare Installationsschächte und -kanäle.

Die Grenze zur Nutzungsfläche verläuft dort, wo eine technische Anlage nicht dem Gebäude, sondern der eigentlichen Nutzung dient. Ein Serverraum für die Büro-IT, eine Prozesskälteanlage für die Produktion oder ein Technikraum für eine Laboranlage werden deshalb der Nutzungsfläche zugeordnet, obwohl dort Technik steht. Zur Technikfläche gehört nur, was das Gebäude als solches betreibt.

TFGehört dazuHeizungsraum, Hausanschlussraum, Lüftungszentrale, Elektro-Hauptverteilung, Aufzugsmaschinenraum, begehbare Schächte
NUFGehört nicht dazuServerraum für die Nutzer-IT, Prozesstechnik der Produktion, Laborversorgung, Kühlräume für Lagergut
VFEbenfalls nichtAufzugsschacht und Treppenraum: Sie dienen dem Verkehr, auch wenn dort Technik eingebaut ist

Gerade in Gewerbe- und Industriegebäuden lohnt sich ein genauer Blick. In Produktionshallen rund um Stuttgart sehen wir häufig Technikräume, die über Jahre umgenutzt wurden: Aus der alten Kompressorstation wurde ein Lager, aus dem Lager ein Serverraum. Die Pläne zeigen dann oft noch die ursprüngliche Nutzung.

Rechenbeispiel

Verkehrsfläche berechnen: ein durchgerechnetes Beispiel

Wie die Rechnung konkret aussieht, zeigt ein Regelgeschoss eines Bürogebäudes. Gemessen werden die lichten Maße zwischen den Bauteilen, also von Wandoberfläche zu Wandoberfläche, auf Höhe der Oberkante des Bodenbelags. Putz, Bekleidungen und Sockelleisten sind dabei bereits berücksichtigt, weil Sie die fertigen Oberflächen messen.

Schritt 1: Verkehrsflächen einzeln ermitteln

Teilfläche Lichte Maße Fläche
Mittelflur 1,80 m × 40,00 m 72,00 m²
Treppenraum inkl. Podeste 5,20 m × 4,80 m 24,96 m²
Aufzugsschacht 2,10 m × 2,40 m 5,04 m²
Vorraum am Treppenhaus 3,00 m × 4,00 m 12,00 m²
Verkehrsfläche (VF) 114,00 m²

Schritt 2: Nettoraumfläche zusammensetzen

Flächenart Inhalt Fläche
NUF 2 Büroarbeit 14 Büros und 2 Besprechungsräume 352,00 m²
NUF 7 Sonstige Nutzungen Sanitärräume, Abstellraum 40,00 m²
TF Technikfläche Technikraum Lüftung/Elektro 18,00 m²
VF Verkehrsfläche aus Schritt 1 114,00 m²
NRF Netto-Raumfläche 524,00 m²

Im Beispiel macht die Verkehrsfläche rund 22 % der Nettoraumfläche aus (114,00 ÷ 524,00), die Nutzungsfläche rund 75 % (392,00 ÷ 524,00). Diese Verhältniszahl ist für Planer und Eigentümer interessant, weil sie zeigt, wie effizient ein Grundriss erschlossen ist. Ein langer Mittelflur mit einseitiger Bebauung treibt diesen Anteil deutlich nach oben.

🚩 WichtigKleine Messabweichungen summieren sich. Wird der Flur im Beispiel mit 1,75 m statt 1,80 m Breite angesetzt, fehlen auf 40 m Länge bereits 2,00 m² Fläche. In einem Gebäude mit sechs Regelgeschossen sind das 12 m², die dann fälschlich in einer anderen Flächenart oder gar nicht auftauchen.

Gerade im Bestand sind Flure selten exakt rechtwinklig, Wände laufen leicht schräg, und Nischen, Vorsprünge oder Schachtverkleidungen verändern die lichte Breite abschnittsweise. Eine professionelle Flächenberechnung auf Basis eines echten Aufmaßes erfasst diese Abweichungen, statt mit einer Durchschnittsbreite zu rechnen.

Wohnen & Vermieten

Verkehrsfläche, Wohnfläche und Mietfläche abgrenzen

Die DIN 277 ist nicht das einzige Regelwerk, das Flächen beschreibt. Bei Wohnungen gilt meist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), bei gewerblicher Vermietung häufig die Richtlinie MF/G der gif. Flure und Treppenhäuser werden in diesen Regelwerken unterschiedlich behandelt:

Regelwerk Flur innerhalb der Einheit Gemeinschaftliches Treppenhaus
DIN 277 VF VF
WoFlV (Wohnen) zählt zur Wohnfläche zählt nicht zur Wohnfläche
MF/G (Gewerbe) Teil der Mietfläche wird je nach Nutzung als gemeinschaftliche Fläche umgelegt oder ausgenommen

Der Flur einer Wohnung ist also nach DIN 277 Verkehrsfläche, nach der Wohnflächenverordnung aber ganz normal Wohnfläche. Das gemeinschaftliche Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gehört dagegen weder zur Wohnfläche einer einzelnen Wohnung noch zu ihrer Nutzungsfläche. Wer eine Fläche nennt, sollte deshalb immer das Regelwerk dazuschreiben.

Diese Unterschiede erklären, warum dieselbe Wohnung je nach Berechnungsgrundlage zu verschiedenen Ergebnissen kommt. Welche Fläche in einem konkreten Vertrag maßgeblich ist und welche Folgen eine Abweichung hat, ist eine rechtliche Frage. Hierzu sollten Sie sich fachlich beraten lassen. Was wir liefern, ist die belastbare Messgrundlage, auf der jede dieser Berechnungen aufbauen kann.

Praxis

Typische Fehler bei der Ermittlung der Verkehrsfläche

In unseren Stuttgarter Projekten sehen wir bei übernommenen Flächenaufstellungen immer wieder dieselben Fehlerbilder. Die meisten entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei der Zuordnung und beim Messen:

01

Bewegungsflächen in Räumen als VF gezähltGänge zwischen Regalen, Arbeitsplätzen oder Maschinen sind Teil der Nutzungsfläche. Werden sie herausgerechnet, sinkt die NUF künstlich.

02

Sanitärräume als Verkehrsfläche gebuchtToiletten und Umkleiden gehören zu NUF 7. Das Verschieben in VF oder TF verfälscht Kennwerte pro Quadratmeter Nutzungsfläche.

03

Treppe und Aufzug nur einmal gezähltTreppenraum und Aufzugsschacht werden in jedem Geschoss erfasst, das sie durchlaufen, nicht nur im Erdgeschoss.

04

Rohbaumaße statt lichter FertigmaßeGemessen wird zwischen den fertigen Oberflächen auf Höhe der Bodenbeläge. Rohbaumaße aus alten Plänen überschätzen jede Teilfläche.

05

Pläne statt Bestand vermessenUmbauten, eingezogene Trennwände und verlegte Türen sind in Bestandsplänen oft nicht nachgeführt. Die Flächenaufteilung verschiebt sich dann still.

Der letzte Punkt ist der folgenreichste. Wird ein langer Flur durch eine nachträglich eingezogene Wand geteilt und der abgetrennte Teil als Teeküche genutzt, wandert diese Fläche von der Verkehrsfläche in die Nutzungsfläche. Auf dem Papier ist davon nichts zu sehen, solange niemand den Bestand neu aufnimmt.

Leistung

So nimmt parallelum Verkehrs- und Nutzungsflächen auf

Eine korrekte Aufteilung in Verkehrs-, Nutzungs- und Technikfläche ist nur so gut wie das Aufmaß, auf dem sie beruht. Deshalb beginnen wir bei parallelum nicht mit dem Plan, sondern mit dem Gebäude. Mit dem Aufmaß im Bestand per 3D-Laserscan erfassen wir jeden Raum vollständig, auch Nischen, schräge Wände und Treppenläufe.

±20 mm
Modellgenauigkeit
20–50 Mio.
Messpunkte je Objekt
1–2 Tage
Erfassung Gewerbe 2.000 m²
10–15 WT
Lieferung Planungsgrundlagen

Die Genauigkeit beschreiben wir bewusst nüchtern: ±20 mm Modellgenauigkeit, auf Wunsch ±10 mm; ≤ 10 mm zur Realität mit tachymetrischer Kontrolle. Der Scanner misst Einzelpunkte zwar mit ±1–5 mm, das ist jedoch der Gerätewert der Einzelpunkt-Distanzmessung, nicht die Modellgenauigkeit. Für eine Flächenaufteilung nach DIN 277 ist diese Grundlage mehr als ausreichend, denn sie ersetzt geschätzte Durchschnittsbreiten durch gemessene Geometrie.

01

Erfassung vor OrtLaserscan aller Geschosse inklusive Treppenräumen, Schächten und Technikräumen. Bei einem Einfamilienhaus dauert das 2–4 Stunden, bei einem Mehrfamilienhaus 6–8 Stunden.

02

Pläne und RaumpolygoneAus der Punktwolke entstehen maßgetreue Grundrisse. Jeder Raum wird als geschlossenes Polygon mit lichten Maßen auf Höhe der Bodenbeläge angelegt.

03

Zuordnung nach DIN 277Jeder Raum wird NUF 1–7, TF oder VF zugeordnet. Grenzfälle stimmen wir mit Ihnen ab und dokumentieren sie im Flächennachweis.

04

FlächenaufstellungSie erhalten die Aufstellung je Geschoss und Flächenart, auf Wunsch zusätzlich nach WoFlV oder MF/G aus derselben Messgrundlage.

Der Vorteil: Aus einer Messung entstehen alle Flächenarten, die Sie brauchen. Ändert sich später die Nutzung, rechnen wir neu zu, ohne erneut vor Ort zu sein. Mehr zur Flächenberechnung durch parallelum finden Sie auf unserer Leistungsseite. Wenn Sie ein konkretes Gebäude in Stuttgart, Baden-Württemberg oder anderswo in Deutschland aufteilen lassen möchten, können Sie direkt Ihr Projekt anfragen.

FAQ

Häufige Fragen zur Verkehrsfläche

Gehört das Treppenhaus zur Wohnfläche?
Nein. Das gemeinschaftliche Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist nach DIN 277 Verkehrsfläche und zählt nach der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche einer Wohnung. Der Flur innerhalb einer Wohnung zählt dagegen zur Wohnfläche. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag was zur Wohnfläche zählt und was nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche und Nutzungsfläche?
Inhaltlich meinen beide Begriffe nach DIN 277 dasselbe: den Teil der Nettoraumfläche, der dem Gebäudezweck dient. „Nutzungsfläche (NUF)“ ist die Bezeichnung seit 2016, „Nutzfläche (NF)“ die ältere. Wie sich die Nutzfläche von der Wohnfläche unterscheidet, erklärt unser Ratgeber Nutzfläche vs. Wohnfläche.
Wie wird die Verkehrsfläche gemessen?
Gemessen werden die lichten Maße zwischen den fertigen Oberflächen der Bauteile auf Höhe der Bodenbeläge. Treppenräume und Aufzugsschächte werden in jedem Geschoss erfasst. Im Bestand empfiehlt sich eine 3D-Laservermessung, weil sie schräge Wände und Nischen vollständig abbildet.
Gehören Verkehrsflächen zur Mietfläche?
Bei gewerblicher Vermietung nach MF/G gehören Flure innerhalb einer Mieteinheit zur Mietfläche. Gemeinschaftlich genutzte Flure und Treppenhäuser werden je nach Nutzung umgelegt oder ausgenommen. Die Details zeigt unser Beitrag zur Mietflächenberechnung nach gif-Richtlinie.
Spielt die Raumhöhe bei der Verkehrsfläche eine Rolle?
Für die Zuordnung zur VF nach DIN 277 ist die Höhe zweitrangig, entscheidend ist der Zweck. Für Wohnflächen nach WoFlV hängt die Anrechnung dagegen stark von der Höhe ab. Wie Sie Höhen korrekt bestimmen, lesen Sie im Beitrag zur lichten Raumhöhe.
Was kostet eine Flächenaufteilung nach DIN 277?
Das hängt vor allem von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Ein Basis-Aufmaß bis 400 m² BGF liegt bei 800–1.500 €, ein Planungs-Aufmaß für ein Mehrfamilienhaus bis 500 m² bei 2.500–5.000 €. Für ein konkretes Angebot können Sie einen Beratungstermin vereinbaren.
Verkehrsfläche und Technikfläche – Heizungs- und Lüftungszentrale im Untergeschoss
Technikzentrale im Untergeschoss: Sie zählt nach DIN 277 zur Technikfläche, der Zugangsflur davor zur Verkehrsfläche.
Fazit

Fazit: Verkehrsfläche sauber abgrenzen

Die Verkehrsfläche ist nach DIN 277 der Teil der Nettoraumfläche, der Menschen durch ein Gebäude führt: Flure, Treppen, Hallen, Rampen und Aufzugsschächte. Zusammen mit der Nutzungsfläche und der Technikfläche ergibt sie die Nettoraumfläche. Die Rechnung selbst ist einfach. Schwierig sind die Zuordnung von Grenzfällen und ein Aufmaß, das den tatsächlichen Bestand statt veralteter Pläne abbildet.

Wer Verkehrsfläche, Nutzungsfläche und Technikfläche aus einer gemessenen Grundlage ableitet, erhält Kennwerte, die vergleichbar und belastbar sind, für die Kostenplanung ebenso wie für Vermietung oder Bewertung.

Flächen nach DIN 277 sauber aufteilen lassen?

Wir erfassen Ihr Gebäude per 3D-Laserscan und liefern die Flächenaufstellung nach Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche. Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden.

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Lars Beckmann

Lars Beckmann
Geschäftsführer · parallelum GmbH

Gegründet 2021 in Stuttgart. Spezialisiert auf 3D-Laserscanning, Scan-to-BIM und detailgetreue Bestandsdokumentation für Architekten, Facility Manager und Projektentwickler in ganz Deutschland.