Zählt der Keller zur Wohnfläche – ausgebauter Souterrainraum mit hochliegendem Kellerfenster und niedriger Betondecke

Zählt der Keller zur Wohnfläche? Regeln und Ausnahmen

Ein ausgebauter Kellerraum mit Fenster, Heizung und Parkett fühlt sich an wie Wohnraum – in der Wohnflächenberechnung taucht er trotzdem meist nicht auf. Diese Lücke sorgt bei Verkauf, Vermietung und Finanzierung regelmäßig für Diskussionen, weil zwei Beteiligte dieselbe Immobilie mit völlig unterschiedlichen Quadratmeterzahlen beschreiben. Dieser Beitrag erklärt, wann der Keller zur Wohnfläche zählt, wann nicht – und woran die Entscheidung im Bestand tatsächlich hängt.

Kurzantwort

Nein – nach der Wohnflächenverordnung zählt der Keller in aller Regel nicht zur Wohnfläche. § 2 Abs. 3 WoFlV führt Kellerräume ausdrücklich als Zubehörräume auf. Die Frage „Zählt der Keller zur Wohnfläche?“ kippt nur dann, wenn der Raum die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt. Dann wird er wie jeder andere Wohnraum angerechnet – gestaffelt nach seiner lichten Höhe.

Inhaltsverzeichnis
Grundregel

Die Grundregel: Der Keller zählt nicht zur Wohnfläche

Maßgeblich ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit dem 1. Januar 2004 gilt und die früheren §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung abgelöst hat. Verbindlich vorgeschrieben ist sie für preisgebundenen Wohnraum. In der Praxis hat sie sich darüber hinaus als der anerkannte Standard etabliert – im freifinanzierten Wohnungsbau, bei Kaufverträgen und bei der Bewertung durch Kreditinstitute.

Die Verordnung beantwortet die Frage, ob der Keller zur Wohnfläche zählt, an einer sehr konkreten Stelle: § 2 Abs. 3 WoFlV zählt auf, welche Räume ausdrücklich nicht zur Wohnfläche gehören. Kellerräume stehen dort an erster Stelle.

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Kellerräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung
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Waschküchen, Trockenräume und Bodenräume
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Heizungsräume und Garagen
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Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts an Aufenthaltsräume genügen – sowie Geschäftsräume

Der letzte Punkt ist der entscheidende. Er verrät, dass die Verordnung nicht nach dem Ausbauzustand fragt, sondern nach der bauordnungsrechtlichen Einstufung des Raums. Ein frisch verputzter, beheizter und tapezierter Kellerraum bleibt Zubehörraum, solange er die Kriterien eines Aufenthaltsraums nicht erfüllt. Umgekehrt kann ein Raum im Untergeschoss sehr wohl volle Wohnfläche sein – dazu gleich mehr.

💡 MerkeNicht Fliesen, Heizkörper oder Laminat entscheiden darüber, ob der Keller zur Wohnfläche zählt, sondern die Frage, ob der Raum bauordnungsrechtlich ein Aufenthaltsraum ist. Diese Unterscheidung ist der häufigste Streitpunkt in Flächenaufstellungen, die uns aus dem Bestand erreichen.
Zählt der Keller zur Wohnfläche – Punktwolken-Schnitt durch ein Kellergeschoss auf dem Monitor
Schnitt durch die Punktwolke eines Untergeschosses: Unterzüge, Deckenversprünge und Bodenniveaus werden flächendeckend erfasst – die Grundlage für die Höhenstaffelung nach § 4 WoFlV.
Einstufung

Zubehörraum oder Aufenthaltsraum: Woran die Einstufung hängt

Was ein Aufenthaltsraum ist, regelt nicht die WoFlV, sondern das Bauordnungsrecht der Länder. Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind – Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küchen, Arbeits- und Büroräume.

Weil es sich um Landesrecht handelt, unterscheiden sich die Anforderungen zwischen den Bundesländern. In Baden-Württemberg verlangt § 34 der Landesbauordnung für Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,30 m; lediglich Räume im Dachraum sind davon ausgenommen. Wenn Sie also in Stuttgart, Ludwigsburg oder Esslingen einen Kellerraum als Wohnraum ansetzen möchten, kommen Sie an dieser Höhe nicht vorbei. In Berlin, Hamburg, München oder Düsseldorf gelten die jeweiligen Landesbauordnungen mit teils abweichenden Werten.

Neben der Raumhöhe spielen weitere Kriterien hinein, die im Untergeschoss regelmäßig zum Knackpunkt werden:

Belichtung
Tageslicht und Lüftung
Aufenthaltsräume brauchen ausreichend große Fensterflächen. Ein Lichtschacht allein genügt häufig nicht.
Rettungsweg
Zweiter Fluchtweg
Für Aufenthaltsräume im Untergeschoss ist ein zweiter Rettungsweg nachzuweisen, meist über ein ausreichend großes Fenster.
Feuchteschutz
Trockener Aufbau
Erdberührte Bauteile müssen dauerhaft gegen Feuchtigkeit geschützt sein – sonst ist der Raum kein Wohnraum.
Genehmigung
Nutzungsänderung
Wird ein Kellerraum zum Wohnraum umgewidmet, ist das in der Regel genehmigungspflichtig.
Die Ausnahme

Wann der Keller doch zur Wohnfläche zählt

Erfüllt ein Raum im Untergeschoss die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum, greift die Ausnahme aus § 2 Abs. 3 WoFlV nicht mehr – der Raum wird ganz normal in die Wohnfläche eingerechnet. Für die Anrechnung gilt dann dieselbe Höhenstaffel wie überall sonst im Gebäude, festgelegt in § 4 WoFlV.

Lichte Höhe des Raumteils Anrechnung auf die Wohnfläche
mindestens 2,00 m vollständig (100 %)
1,00 m bis unter 2,00 m zur Hälfte (50 %)
unter 1,00 m gar nicht (0 %)
unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder zur Hälfte

Wichtig ist die Reihenfolge der Prüfung: Zuerst wird festgestellt, ob der Raum überhaupt Aufenthaltsraum ist. Erst danach wird die Fläche nach Höhen gestaffelt. Beide Schritte zu vermischen führt zu den Zahlen, über die später gestritten wird. Wie die Verordnung Balkone, Terrassen und andere Sonderflächen behandelt, haben wir in unserem Beitrag dazu zusammengefasst, was die Wohnflächenverordnung im Detail regelt.

Sonderfall Hanglage

Souterrain und Hangkeller: der Stuttgarter Sonderfall

Stuttgart ist in Hanglage gebaut. Das hat eine unmittelbare Folge für die Flächenermittlung: Sehr viele Wohngebäude im Kessel und in den Halbhöhenlagen haben ein Untergeschoss, das bergseitig im Erdreich liegt und talseitig ebenerdig mit vollwertigen Fenstern und Terrassentür heraustritt. Genau das ist der Souterrain- oder Hangkellerfall.

In unseren Stuttgarter Projekten sehen wir regelmäßig, dass ein und dasselbe Geschoss dabei in zwei Welten zerfällt: Die talseitigen Räume erfüllen die Aufenthaltsraum-Kriterien und zählen voll zur Wohnfläche, die bergseitigen Räume dahinter bleiben Zubehörräume. Die Einstufung erfolgt deshalb raumweise, nicht geschossweise. Wer ein Untergeschoss pauschal als „Keller“ abhakt oder pauschal als „Wohnebene“ ansetzt, liegt in beiden Richtungen falsch.

Erschwerend kommt hinzu, dass Hangebäude häufig Split-Level-Grundrisse, Podeste und Deckenversprünge haben. Die lichte Höhe ist dann nicht mehr eine Zahl pro Raum, sondern ändert sich innerhalb des Raums – und damit auch die Anrechnung. Ohne saubere Höhenaufnahme lässt sich die 2,00-m-Grenze in solchen Geschossen schlicht nicht seriös ziehen.

ℹ️ InfoEin Untergeschoss ist bauordnungsrechtlich nicht automatisch ein „Keller“. Ob es als Vollgeschoss gilt, hängt davon ab, wie weit es über die Geländeoberfläche hinausragt – und das ist bei Hanggrundstücken auf jeder Gebäudeseite anders. Diese Einordnung ist Sache der Genehmigungsplanung, die belastbare Geometrie dafür liefert das Aufmaß.
Grenzfälle

Hobbyraum, Partykeller und Kellerbar: die typischen Grenzfälle

Die Wohnflächenverordnung kennt den Begriff „Hobbyraum“ nicht. Genau daraus entsteht die Unsicherheit. Fachlich gilt: Ein Hobbyraum im Untergeschoss wird wie jeder andere Kellerraum behandelt. Erfüllt er die Aufenthaltsraum-Kriterien nicht – zu geringe lichte Höhe, unzureichende Belichtung, kein zweiter Rettungsweg –, gehört er zur Nutzfläche und nicht zur Wohnfläche, unabhängig davon, wie hochwertig er ausgebaut ist.

In Exposés und Unterlagen taucht diese Fläche trotzdem regelmäßig innerhalb der Wohnflächenangabe auf. Das ist der Punkt, an dem später zwei Zahlen aufeinandertreffen: die vermarktete und die nach WoFlV ermittelte.

🚩 WichtigOb und wie sich eine abweichende Flächenangabe auf einen Miet- oder Kaufvertrag auswirkt, ist eine juristische Frage und gehört in die Hände einer rechtlichen Fachberatung – dieser Beitrag erklärt ausschließlich die Norm und das Messverfahren. Was wir dazu beitragen können, ist die messtechnische Grundlage: eine nachvollziehbare, raumweise Flächenaufstellung, die für alle Beteiligten dieselbe Zahlenbasis schafft. Projekt anfragen.
Normenvergleich

WoFlV oder DIN 277: Warum derselbe Keller zwei Ergebnisse liefert

Für dieselbe Immobilie kursieren oft zwei Quadratmeterzahlen, die weit auseinanderliegen. Der Grund ist fast immer, dass zwei verschiedene Regelwerke angewendet wurden – und die Frage, ob der Keller zur Wohnfläche zählt, beantworten diese Regelwerke gegensätzlich. Wichtig zum Verständnis: Die DIN 277 kennt den Begriff „Wohnfläche“ gar nicht. Sie gliedert das Gebäude in Grundflächen – Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche – und erfasst dabei das gesamte Bauwerk, das Untergeschoss eingeschlossen.

Der Keller verschwindet in der DIN 277 also nicht, er landet nur in einer anderen Kategorie: als Nutzungs- oder Technikfläche. Und weil die Norm keine Höhenstaffelung nach Wohnflächenlogik vorsieht, wird die Grundfläche dort vollständig erfasst. Aus dieser Kombination entsteht der verbreitete, verkürzte Satz, „nach DIN 277 zählt der Keller voll mit“.

Kriterium WoFlV DIN 277
Zielgröße Wohnfläche Grundflächen des Bauwerks
Kellerräume Zubehörraum, nicht enthalten als Nutzungsfläche vollständig erfasst
Höhenstaffelung ja, 2,00 m / 1,00 m nein
Typischer Einsatz Miete, Kauf, Finanzierung Planung, Kostenermittlung, Bauwerksdaten
Ergebnis für dasselbe Haus kleinere Zahl deutlich größere Zahl

Beide Normen sind richtig – sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Problematisch wird es erst, wenn die Herkunft der Zahl nicht dokumentiert ist. Deshalb gehört auf jede Flächenaufstellung die angewandte Norm, und deshalb liefern wir bei der Flächenberechnung nach DIN 277 und nach WoFlV die Werte getrennt aus, wenn beide gebraucht werden.

Fehlerquellen

Häufige Fehler bei der Anrechnung von Kellerflächen

Wenn uns eine bestehende Flächenaufstellung zur Prüfung vorgelegt wird, wiederholen sich einige Fehler auffällig oft. Vier davon betreffen fast immer das Untergeschoss.

01

Falsche Höhengrenzen
Im Netz kursieren hartnäckig Werte wie „2,40 m zu 100 %, 1,50 m bis 2,40 m zur Hälfte“. Die WoFlV kennt diese Grenzen nicht. Maßgeblich sind 2,00 m und 1,00 m.

02

Rohbaumaß statt Fertigmaß
Gemessen wird der fertige Zustand – zwischen Putzoberflächen und ab Oberkante Fertigfußboden. Gerade im Keller wird noch häufig aus alten Rohbauplänen abgegriffen, was die Fläche systematisch zu groß ausfallen lässt.

03

Übersehene Abzüge
Schornsteinvorlagen, Installationsschächte, freistehende Stützen, Treppenöffnungen und Vorsprünge bleiben im Keller besonders oft unberücksichtigt, weil sie hinter Regalen und Technik verschwinden.

04

Rechte Winkel unterstellt
Im Altbau ist kein Raum exakt rechtwinklig. Wer Länge mal Breite rechnet, addiert über ein ganzes Geschoss schnell eine Abweichung auf, die im Ergebnis sichtbar wird.

Dokumentation

Wohnfläche und Nutzfläche sauber trennen

Dass der Keller nicht zur Wohnfläche zählt, bedeutet nicht, dass Sie ihn unterschlagen müssten. Er wird nur an anderer Stelle ausgewiesen. Eine belastbare Flächenaufstellung trennt deshalb konsequent zwischen beiden Größen und macht transparent, wie die Zahlen zustande kommen.

Eine saubere Dokumentation enthält die angewandte Norm, eine raumweise Aufstellung mit Einzelflächen, die Angabe der lichten Höhen dort, wo gestaffelt wurde, sowie eine klare Trennung von Wohnfläche und Nutzfläche. Statt „180 m² Wohnfläche“ heißt es dann „142 m² Wohnfläche nach WoFlV, zusätzlich 38 m² Nutzfläche im Untergeschoss“. Diese Form der Ausweisung verhindert Rückfragen von Kaufinteressenten, Verwaltungen und finanzierenden Instituten, bevor sie entstehen – und genau darauf zielt eine professionelle Flächenberechnung ab.

💡 TippHalten Sie zusätzlich fest, welche Kellerräume aus welchem Grund nicht angerechnet wurden – etwa „lichte Höhe 2,18 m, kein zweiter Rettungsweg“. Diese Begründung pro Raum ist der Unterschied zwischen einer nachvollziehbaren Aufstellung und einer bloßen Zahl.
Praxisbeispiel

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit ausgebautem Untergeschoss

Ein Einfamilienhaus in Hanglage, Untergeschoss mit 78 m² Grundfläche. Zwei Räume liegen talseitig, sind als Aufenthaltsräume genehmigt, ausreichend belichtet und über 2,00 m hoch. Der Rest des Geschosses ist klassischer Keller. So sieht die Aufteilung aus:

Raum im Untergeschoss Grundfläche Einstufung Wohnfläche
Zimmer talseitig, 2,42 m hoch 24,0 m² Aufenthaltsraum 24,0 m²
Zimmer talseitig, mit Unterzug 14,0 m² 11,0 m² voll · 3,0 m² unter 2,00 m 12,5 m²
Kellerflur bergseitig 8,0 m² Zubehörraum 0 m²
Waschküche 12,0 m² Zubehörraum 0 m²
Heizungs- und Technikraum 6,0 m² Zubehörraum 0 m²
Vorratskeller 14,0 m² Zubehörraum 0 m²
Summe Untergeschoss 78,0 m² 40,0 m² Nutzfläche 36,5 m²

Kommen aus Erd- und Obergeschoss 112,0 m² hinzu, ergibt sich für dieses Beispielobjekt eine Wohnfläche von 148,5 m² – zuzüglich 40,0 m² Nutzfläche im Untergeschoss. Wer stattdessen die gesamte Kellergrundfläche addiert hätte, käme auf 190,0 m² und damit auf eine um mehr als ein Viertel überhöhte Angabe. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung des Verfahrens, keine Bewertung eines konkreten Objekts.

Messpraxis

So wird die Kellerfläche fachlich korrekt aufgenommen

Die Norm ist der eine Teil der Antwort. Der andere ist die Frage, woher die Maße kommen. Und genau hier ist das Untergeschoss der unangenehmste Ort im ganzen Gebäude: Räume sind verstellt, Sichtlinien durch Regale, Leitungen und Technik unterbrochen, Wände selten lotrecht, Decken durch Unterzüge, abgehängte Bereiche und Rohrtrassen zerklüftet. Ein Handaufmaß mit Laserdistanzmesser stößt hier schnell an Grenzen – nicht, weil das Gerät ungenau wäre, sondern weil sich die entscheidende Information nicht punktuell erfassen lässt: der Verlauf der lichten Höhe über die Fläche.

Beim 3D-Laserscanning entsteht stattdessen eine Punktwolke aus 20 bis 50 Millionen Messpunkten, die den Raum vollständig abbildet – Decke, Unterzüge, Vorsprünge und Bodenniveaus inklusive. Aus dieser Punktwolke lässt sich die 2,00-m- und die 1,00-m-Grenze flächenscharf abgreifen, statt sie aus einzelnen Stichmaßen zu schätzen. Für die Anrechnung nach § 4 WoFlV ist das der eigentliche Hebel. Wir garantieren dabei eine Endgenauigkeit von ±10 mm; der Scanner selbst misst Einzelpunkte mit ±1–5 mm – diese Einzelpunkt-Distanzmessung des Geräts ist jedoch nicht mit der Genauigkeit des fertigen Modells zu verwechseln.

±10 mm
Endgenauigkeit
20–50 Mio.
Messpunkte
2–4 h
Erfassung EFH
5–7
Werktage Basis-Aufmaß

Der Ablauf ist unspektakulär und genau das ist der Punkt: Ein Einfamilienhaus ist in 2 bis 4 Stunden vor Ort erfasst, die Punktwolke steht innerhalb von 1 bis 2 Tagen zur Verfügung. Daraus entstehen der maßhaltige Grundriss und die raumweise Flächenaufstellung. Weil der Scan das gesamte Gebäude abbildet, ist die spätere Rückfrage „wie hoch war der Raum hinter dem Heizkessel noch einmal?“ ohne zweiten Vor-Ort-Termin beantwortbar. Wie ein solches Aufmaß im Detail abläuft und was die 3D-Laservermessung darüber hinaus liefert, beschreiben wir in unserem Beitrag zur Bestandsaufnahme von Gebäuden.

parallelum wurde 2021 in Stuttgart gegründet und arbeitet mit einem interdisziplinären Team aus Vermessungsingenieuren, Architekten und Software-Entwicklern an Projekten in ganz Deutschland. Für die Flächenberechnung heißt das: Normkenntnis und Messtechnik kommen aus einer Hand, statt dass ein Aufmaß erst erstellt und dann von jemand anderem interpretiert wird.

FAQ

Häufige Fragen zum Keller in der Wohnflächenberechnung

Zählt ein ausgebauter Keller zur Wohnfläche?
Nur dann, wenn der Raum die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt – ausreichende lichte Höhe, Belichtung, Lüftung und zweiter Rettungsweg. Der Ausbaustandard allein reicht nicht: Ein hochwertig ausgebauter Raum mit 2,10 m Höhe bleibt in Baden-Württemberg Zubehörraum. Die systematischen Grundlagen dazu finden Sie in unserem Überblick zu den Grundlagen der Wohnflächenberechnung.
Zählt der Keller bei einer Berechnung für die Bank mit?
Kreditinstitute stellen üblicherweise auf die Wohnfläche nach WoFlV ab – Kellerflächen werden dort getrennt als Nutzfläche geführt und anders bewertet. Entscheidend ist deshalb, dass die Unterlage beide Größen ausweist und die angewandte Norm benennt. Eine normkonforme Flächenaufstellung liefert genau diese Trennung.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche im Keller?
Die Wohnfläche umfasst nach WoFlV nur Räume, die dem Wohnen dienen und bauordnungsrechtlich Aufenthaltsräume sind. Waschküche, Heizungsraum, Vorratskeller und Kellerflur gehören zur Nutzfläche. Beide Werte gehören in die Dokumentation, aber getrennt und nicht addiert. Welche Flächen die Verordnung sonst noch anders behandelt, zeigen die Regeln der Wohnflächenverordnung im Detail.
Wie wird die lichte Höhe im Keller richtig gemessen?
Gemessen wird von Oberkante Fertigfußboden bis zur Unterkante der fertigen Decke – und zwar nicht an einer Stelle, sondern über die gesamte Raumfläche. Unterzüge, Rohrtrassen und abgehängte Bereiche senken die lichte Höhe punktuell unter die Grenzwerte und verändern damit die anrechenbare Fläche. Beim Aufmaß vor Ort erfassen wir diese Geometrie flächendeckend statt in Stichmaßen.
Gilt im Keller dieselbe Höhenregel wie bei Dachschrägen?
Ja. § 4 WoFlV unterscheidet nicht nach Geschoss, sondern nur nach lichter Höhe: ab 2,00 m voll, zwischen 1,00 m und 2,00 m zur Hälfte, darunter gar nicht. Im Dachgeschoss entsteht die Staffelung durch die Schräge, im Untergeschoss durch Unterzüge und Deckenversprünge. Die Systematik ist dieselbe – wie sie im Dach angewendet wird, erklären wir unter Wohnfläche bei Dachschrägen berechnen.
Wer erstellt eine Wohnflächenberechnung mit Kellerräumen?
Sinnvoll ist ein Büro, das das Gebäude selbst aufmisst und die Norm anwendet – sonst wird eine fremde Zeichnung interpretiert, deren Maßtreue niemand geprüft hat. Wir erfassen den Bestand per 3D-Laserscan und leiten daraus die raumweise Aufstellung nach WoFlV oder DIN 277 ab. Auf Anfragen antworten wir innerhalb von 24 Stunden – Beratungstermin vereinbaren.
Zählt der Keller zur Wohnfläche – Wohnhaus in Hanglage mit talseitig freiliegendem Untergeschoss
Typischer Hangkellerfall: Talseitig liegt das Untergeschoss ebenerdig und voll belichtet, bergseitig im Erdreich – die Einstufung erfolgt deshalb raumweise.
Fazit

Fazit

Ob der Keller zur Wohnfläche zählt, entscheidet nicht der Ausbauzustand, sondern die bauordnungsrechtliche Einstufung des einzelnen Raums. Nach § 2 Abs. 3 WoFlV sind Kellerräume Zubehörräume und bleiben außen vor. Erfüllt ein Raum im Untergeschoss dagegen die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum – in Baden-Württemberg unter anderem 2,30 m lichte Höhe –, wird er wie jeder andere Wohnraum angerechnet, gestaffelt nach der Höhenregel des § 4 WoFlV. Weil in Hanglagen beide Fälle im selben Geschoss vorkommen, ist die Bewertung raumweise vorzunehmen.

Der praktische Engpass ist selten die Norm, sondern die Datengrundlage: Ohne flächendeckend erfasste Höhen lässt sich die 2,00-m-Grenze im Untergeschoss nicht sauber ziehen. Wer die Frage „Zählt der Keller zur Wohnfläche?“ belastbar beantworten will, braucht deshalb ein maßhaltiges Aufmaß und eine Flächenaufstellung, die Wohn- und Nutzfläche getrennt und mit Begründung ausweist.

Wie viel Wohnfläche steckt wirklich in Ihrem Untergeschoss?

Wir erfassen Ihr Gebäude per 3D-Laserscan mit ±10 mm Endgenauigkeit und liefern eine raumweise Flächenaufstellung nach WoFlV oder DIN 277 – nachvollziehbar bis auf den einzelnen Kellerraum.

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Lars Beckmann

Lars Beckmann
Geschäftsführer · parallelum GmbH

Gegründet 2021 in Stuttgart. Spezialisiert auf 3D-Laserscanning, Scan-to-BIM und präzise Bestandsdokumentation für Architekten, Facility Manager und Projektentwickler in ganz Deutschland.