Wer Gewerbeflächen vermietet, ankauft oder bewertet, stößt unweigerlich auf vier Zeichen: MF/G. Die Richtlinie der gif regelt, welcher Teil eines Gebäudes tatsächlich als Mietfläche gilt – und welcher nicht. Seit 2023 heißt sie offiziell MF-GIF, die Systematik dahinter ist geblieben.
MF/G ist die Richtlinie der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif e. V.) zur Berechnung der Mietfläche gewerblich genutzter Gebäude. Sie geht von der Brutto-Grundfläche nach DIN 277 aus, trennt die Nicht-Mietfläche (MF-0) von der Mietfläche und unterteilt diese in exklusiv genutzte Flächen (MF-1) und gemeinschaftlich genutzte Flächen (MF-2). Seit 2023 führt die Nachfolgerichtlinie MF-GIF alle früheren gif-Richtlinien in einem Regelwerk zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Was MF/G bedeutet – die gif-Richtlinie kurz erklärt
MF/G steht für „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum“. Herausgeberin ist die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif), ein Fachverband der Immobilienwirtschaft. Anders als die DIN 277 oder die Wohnflächenverordnung ist MF/G keine staatliche Norm und keine Rechtsvorschrift, sondern ein Branchenstandard. Sie gilt genau dann, wenn die Vertragsparteien sie vereinbaren – in modernen Gewerbemietverträgen ist das der Regelfall.
Der entscheidende Unterschied zur DIN 277: Die DIN betrachtet ein Gebäude aus technischer Sicht und beantwortet die Frage, wie groß es insgesamt ist. MF/G betrachtet dasselbe Gebäude aus wirtschaftlicher Sicht und beantwortet eine andere Frage – welche Fläche steht einem Mieter tatsächlich zur Verfügung und ist damit Grundlage der Miete? Deshalb zählen nach MF/G etwa nichttragende Trennwände zur Mietfläche, während technische Funktionsflächen und Treppenräume herausfallen.
Für Eigentümer, Asset Manager und Mieter ist diese Unterscheidung bares Geld: Dieselbe Etage kann je nach Bezugsgröße deutlich unterschiedliche Quadratmeterzahlen ergeben. Eine saubere Flächenberechnung nach DIN 277, WoFlV und MF-GIF schafft hier die Grundlage, auf die sich beide Seiten verlassen können.

Von MF-B bis MF-GIF 2023: die Entwicklung der Richtlinie
Die gif hat ihre Flächenrichtlinien über rund drei Jahrzehnte hinweg mehrfach zusammengeführt. Wer heute einen älteren Mietvertrag prüft, findet dort je nach Abschlussjahr unterschiedliche Kürzel – und sollte wissen, welche Fassung gemeint ist.
Die Fassung 2023 ist der größte Schritt seit 2004. Sie führt MF/G (2017), MF/V (2012) und MF/W (2012) in einem Regelwerk zusammen, sodass gemischt genutzte Gebäude – Büro, Handel, Hotel und Wohnen unter einem Dach – erstmals einheitlich gerechnet werden können. Gleichzeitig wurde die Kurzbezeichnung von MF/G auf MF-GIF geändert und über eine neu definierte Außenwand-Innenkante ein Anschluss an den internationalen Flächenstandard IPMS hergestellt.
Präzisiert wurden außerdem die Abgrenzungsregeln: raumhohe Vorsatzschalen, wandgebundene Installationen, Bekleidungen und Verkleidungen sind heute klarer definiert, ebenso abgehängte Decken und Wandöffnungen unterschiedlicher Querschnitte. Für die Praxis heißt das: Wo früher Auslegungsspielraum bestand, gibt es nun eine eindeutige Regel.
Die Flächenarten der MF/G: MF-0, MF-1 und MF-2
Das Herzstück der MF/G ist eine einfache, aber konsequente Dreiteilung. Jeder Quadratmeter der Brutto-Grundfläche wird genau einer dieser Kategorien zugeordnet – Doppelzuordnungen gibt es nicht.
Keine Mietfläche
Flächen, die dem Mieter nicht zur Verfügung stehen: technische Funktionsflächen, Schächte, Treppenräume und Aufzugskerne. Sie bleiben außen vor.
Exklusive Mietfläche
Flächen mit exklusivem Nutzungsrecht eines einzelnen Mieters – die Büroräume, Verkaufsflächen oder Lagerräume, die nur er nutzt.
Gemeinschaftliche Mietfläche
Flächen mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht: Foyers, Erschließungsflure, gemeinsame Sanitärbereiche und Teeküchen mehrerer Mieter.
In der Fassung 2023 heißen die Kategorien konsequent MF-GIF-0, MF-GIF-1 und MF-GIF-2. Inhaltlich entsprechen sie den vertrauten Kategorien aus der MF/G – wer die Systematik einmal verstanden hat, findet sich in beiden Fassungen zurecht.
So wird die Mietfläche nach MF/G berechnet
Die Berechnung folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, kommt zu einem nachvollziehbaren und prüffähigen Ergebnis.
Brutto-Grundfläche ermitteln
Ausgangspunkt ist die Brutto-Grundfläche nach DIN 277, geschossweise erfasst. Ohne belastbare BGF gibt es keine belastbare Mietfläche.
Nicht-Mietfläche abgrenzen
Technische Funktionsflächen, Schächte, Treppenräume und Aufzugskerne werden als MF-0 ausgeschieden.
Mietfläche aufteilen
Die verbleibende Fläche wird nach dem Nutzungsrecht getrennt: exklusiv genutzt (MF-1) oder gemeinschaftlich genutzt (MF-2).
Gemeinschaftsflächen umlegen
Die MF-2-Flächen werden über einen nachvollziehbaren Verteilungsschlüssel anteilig auf alle beteiligten Mieter verteilt.
Mietfläche je Einheit ausweisen
Aus MF-1 plus anteiliger MF-2 ergibt sich die vertragsrelevante Mietfläche – dokumentiert in Plan und Tabelle.
Wichtig ist die Messebene: Nach den gif-Regeln wird die Mietfläche unmittelbar über dem Fußboden im fertigen Raum aufgenommen. Alle raumbegrenzenden Bauteile einschließlich raumhoher Verkleidungen werden dabei berücksichtigt. Das klingt nach einem Detail, entscheidet in der Summe aber über etliche Quadratmeter.
Gemeinschaftsflächen und Verteilungsschlüssel
Der MF-2-Anteil ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt. Denn hier lässt die Richtlinie bewusst Spielraum: Sie schreibt vor, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen allen beteiligten Mietern anteilig zugerechnet werden – aber nicht, wie der Verteilungsschlüssel auszusehen hat. Gefordert ist lediglich, dass er nachvollziehbar und sachgerecht ist.
In der Praxis hat sich die Verteilung im Verhältnis der exklusiven Flächen durchgesetzt: Wer 30 Prozent der MF-1 im Gebäude belegt, trägt auch 30 Prozent der zugehörigen MF-2. Ebenso üblich ist eine geschossweise oder gebäudeteilbezogene Umlage – ein Mieter im Erdgeschoss trägt dann nicht die Flure des vierten Obergeschosses mit, die er nie betritt.
MF/G, DIN 277 und Wohnflächenverordnung im Vergleich
Drei Regelwerke, drei Zwecke, drei Ergebnisse für dasselbe Gebäude. Wer die Bezugsgröße nicht mitnennt, vergleicht Zahlen, die nicht vergleichbar sind.
Bei gemischt genutzten Objekten treffen alle drei aufeinander: Die Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss werden nach MF/G gerechnet, die Wohnungen darüber nach den Regeln der Wohnflächenverordnung, und die Planungsunterlagen des Architekten beziehen sich auf die DIN 277. Eine Flächenberechnung nach DIN 277 und den weiteren Regelwerken aus einer Hand verhindert, dass für ein und dasselbe Objekt drei widersprüchliche Zahlensätze im Umlauf sind.
Rechenbeispiel: Mietfläche einer Büroetage
Ein vereinfachtes Beispiel macht die Systematik greifbar. Eine Büroetage hat eine Brutto-Grundfläche von 1.000 m². Darin liegen Treppenraum, Aufzugskern und Technikflächen mit zusammen 120 m². Auf der Etage sitzen zwei Mieter.
Die exklusiven Flächen ergeben zusammen 800 m². Mieter A hält daran einen Anteil von 57,5 Prozent, Mieter B einen Anteil von 42,5 Prozent. Verteilt man die 80 m² Gemeinschaftsfläche nach diesem Schlüssel, entfallen auf A rund 46 m² und auf B rund 34 m².
Vom Gebäude zur Zahl: wie die Fläche aufgenommen wird
Über die Regeln der MF/G lässt sich viel schreiben. Sie helfen jedoch wenig, wenn die zugrunde liegenden Maße nicht stimmen. Genau hier liegt der blinde Fleck vieler Flächenangaben: Sie werden aus alten Bestandsplänen abgeleitet, die den heutigen Ausbauzustand nicht mehr abbilden – ein zurückgebauter Trennwandriegel hier, eine neue Vorsatzschale dort.
Ein belastbares Aufmaß Ihrer Bestandsimmobilie beginnt deshalb im Gebäude, nicht im Planarchiv. Wir erfassen die Etagen mit terrestrischem 3D-Laserscanning: Der Scanner nimmt Geometrie, Wandstärken, Nischen und Vorsprünge als Punktwolke mit 20 bis 50 Millionen Messpunkten auf. Aus dieser Punktwolke werden die Flächen anschließend im CAD abgegriffen – nicht geschätzt, nicht interpoliert.
Für das Ergebnis garantieren wir eine Endgenauigkeit von ±10 mm. Der Scanner selbst misst Einzelpunkte mit ±1–5 mm; dieser Wert beschreibt die Einzelpunkt-Distanzmessung des Geräts und ist nicht mit der Genauigkeit des fertigen Modells zu verwechseln. Für die Mietflächenberechnung zählt allein der garantierte Endwert, weil er die gesamte Kette von der Erfassung bis zur Auswertung abdeckt. Wie ein solcher Einsatz konkret abläuft, beschreiben wir im Detail beim Ablauf einer 3D-Laservermessung in Stuttgart.
Der Zeitaufwand vor Ort ist überschaubar: Bei Gewerbeobjekten um 2.000 m² rechnen wir mit ein bis zwei Arbeitstagen für die Erfassung, in Industrieumgebungen schaffen wir bis zu 2.000 m² pro Tag. Die Punktwolke steht innerhalb von ein bis zwei Tagen nach der Erfassung bereit, die fertigen Planungsgrundlagen in der Regel nach 10 bis 15 Werktagen. Eine professionelle Flächenberechnung setzt genau auf dieser Datengrundlage auf.
Typische Fehlerquellen bei der Mietflächenberechnung
In unseren Projekten in Stuttgart, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf tauchen immer wieder dieselben Muster auf. Die folgenden Punkte verursachen erfahrungsgemäß die größten Abweichungen.
Veraltete Planstände. Genehmigungspläne zeigen den geplanten, nicht den gebauten Zustand. Nach Umbauten, Mieterausbauten und Rückbauten weicht die Realität oft erheblich ab.
Falsche Messebene. Wird nicht unmittelbar über dem Fußboden im fertigen Raum gemessen, sondern auf Rohbaumaß oder in Brüstungshöhe, entstehen systematische Fehler über alle Räume hinweg.
Vorsatzschalen und Verkleidungen übersehen. Raumhohe Installationsschächte, Trockenbauvorsätze und Wandbekleidungen sind in älteren Plänen selten eingezeichnet – sie verkleinern die Mietfläche jedoch real.
Unklare MF-0-Abgrenzung. Ob ein Technikraum ausschließlich dem Gebäude oder auch einer Mieteinheit dient, entscheidet über seine Zuordnung – und wird häufig pauschal statt objektbezogen beurteilt.
Undokumentierter Verteilungsschlüssel. Steht die MF-2-Umlage nirgends nachvollziehbar geschrieben, lässt sich die ausgewiesene Mietfläche später nicht rekonstruieren.
Vermischte Regelwerke. Eine nach DIN 277 ermittelte Zahl wird als Mietfläche ausgewiesen – der Klassiker bei gemischt genutzten Objekten.
Ein Handaufmaß mit Laserdistanzmesser und Zollstock kann all das prinzipiell erfassen. In der Praxis summieren sich dabei aber viele kleine Einzelmessungen über Räume und Geschosse hinweg auf, und schräg stehende Wände oder unregelmäßige Grundrisse werden idealisiert statt verformungsgerecht abgebildet. Ein Laserscan nimmt den Raum stattdessen vollständig auf und macht auch die Abweichungen sichtbar, nach denen niemand gesucht hätte.
Mietflächenplan und Dokumentation
Eine Mietflächenberechnung nach MF/G besteht immer aus zwei Teilen, die zusammengehören. Der Mietflächenplan zeigt die einzelnen gif-Flächenarten grafisch – farblich getrennt nach MF-0, MF-1 und MF-2, je Geschoss und je Mieteinheit. Die tabellarische Berechnung führt die Werte zusammen und weist die Mietfläche je Einheit aus.
Erst diese Kombination ist prüffähig. Eine bloße Quadratmeterzahl in einer Tabelle ohne zugehörigen Plan lässt sich weder nachvollziehen noch fortschreiben. Wird später eine Einheit geteilt oder zusammengelegt, ist der Plan die Grundlage, auf der sich die neuen Flächen in Minuten statt in Tagen ermitteln lassen.
Wir liefern beides gemeinsam, auf Wunsch zusätzlich als Punktwolke und als BIM-Modell, damit dieselbe Datengrundlage später auch für Umbauplanung, Mengenermittlung und Facility Management dient. Wenn Sie ein konkretes Objekt im Blick haben, können Sie unverbindlich Ihr Projekt anfragen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen zur MF/G
Was ist der Unterschied zwischen MF/G und MF-GIF?
Gilt die MF/G auch für Wohnungen?
Zählen Flure und Sanitärräume zur Mietfläche?
Wie genau ist eine Mietflächenberechnung nach MF/G?
Was kostet eine Mietflächenberechnung nach MF/G?
Warum weicht die Mietfläche von der Grundfläche im Bauantrag ab?
Fazit
Die MF/G ist kein Gesetz, sondern eine Verständigung der Immobilienwirtschaft darauf, was als Mietfläche gilt. Ihre Stärke liegt in der klaren Dreiteilung in MF-0, MF-1 und MF-2 und in der Pflicht, die Umlage der Gemeinschaftsflächen nachvollziehbar zu machen. Seit 2023 führt die MF-GIF diese Systematik für alle Nutzungsarten fort.
Entscheidend für die Qualität einer Mietflächenberechnung nach MF/G ist aber nicht das Regelwerk – das ist eindeutig genug. Entscheidend ist die Datengrundlage. Wer auf zwanzig Jahre alten Plänen rechnet, erhält ein präzise gerechnetes falsches Ergebnis. Wer den Bestand vorher sauber erfasst, erhält eine Zahl, die trägt: im Mietvertrag, in der Bewertung und in der nächsten Umbauplanung.
Wir erfassen Ihr Objekt mit 3D-Laserscanning und liefern Mietflächenplan und Berechnung nach MF-GIF – prüffähig, dokumentiert und mit garantierter Endgenauigkeit von ±10 mm.
Geschäftsführer · parallelum GmbH
Gegründet 2021 in Stuttgart. Spezialisiert auf 3D-Laserscanning, Scan-to-BIM und präzise Bestandsdokumentation für Architekten, Facility Manager und Projektentwickler in ganz Deutschland.